CSE-Engineering Center of Safety Excellence GmbH
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Sichere Biogasanlagen

Sicherheitskonzept, Maßnahmen, Management:

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CSE-Engineering – Leistungen für Biogasanlagen

Biogasanlagen müssen sicher betrieben werden. Sie bergen ein großes Gefahrenpotenzial. Mit der neuen Technischen Richtlinie für Anlagensicherheit TRAS 120 sind die Anforderungen für Beteiber erheblich verschärft worden. Die Erarbeitung der Richtlinie durch die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) bis Januar 2019 erfolgte nicht zuletzt als Konsequenz aus den zahlreichen „Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs“ durch Explosionen, Brände und Stofffreisetzungen aufgrund von Mängeln bei Auslegung, Errichtung, Instanthaltung sowie bei An- und Abfahrten. Die TRAS 120 gibt klare Vorgaben und Empfehlungen, was für den sicheren Betrieb von Biogasanlagen zu beachten ist und welche Dokumente vorzuhalten sind. Und das ist mindestens so komplex wie die Gefahren, die aus einer Biogasanlage resultieren können.

Für den Betreiber geht es zunächst darum, alle möglichen Risiken durch den Betrieb der Biogasanlage zu identifizieren und als Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Die Richtlinie unterscheidet dabei drei grundlegende Arten von Gefahrenquellen: Technische Gefahrenquellen sind solche Quellen, die zu einer Beschädigung oder zum Versagen technischer Einrichtungen führen. Dazu zählen beispielsweise Korrosion, Verschleiß, fehlerhafte Auslegung, Über- und Unterdruck, Druckstöße und weitere. Stofflichen Gefahrenquellen sind toxische, entzündliche, explosive und/oder wassergefährdende Stoffe wie das Biogas selbst, Bestandteile wie Schwefelwasserstoff, Stickstoff, Ammoniak, Wasserstoff, aber auch feste und flüssige Gärreste sowie viele andere. Unter den sonstigen Gefahrenquellen werden Themen wie unzureichendes betriebliches Management, Nichtbeachtung von Regelwerken, Richtlinien und Verordungen sowie Fehlhandlungen des Bedienpersonals zusammengefasst.

Die Explosionsgefahren, die sich aus der Gefahrenanalyse ergeben, sind in einem Explosionsschutzdokument auszuweisen. Dazu gehört zwingend auch die Zoneneinteilung der explosionsgefährdeten Betriebsbereiche auf Basis der Häufigkeit und Dauer des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre. Weiterhin müssen potenzielle Zündquellen wie elektrostatische Entladungen, Maschinen, elektronische Bauteile und weitere identifiziert und dokumentiert werden.

Für Fälle, in denen es dennoch zu Ereignissen oder Störfällen kommt, ist eine Ausbreitungsrechnung für die entweichenden Gefahrstoffe vorzusehen sowie Maßnahmen für ein sicheres Ableiten und den Brandschutz.

Für den Umgang mit Gefahrenquellen wird in der TRAS 120 auf rund 20 Regelwerke, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen verwiesen, die ergänzend zu berücksichtigen sind: vom BImSchG über die diversen Technischen Regeln für Gefahrstoffe und Betriebssicherheit (TRGS) bis hin zu Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) und Düngegesetz (DüngG). Für Betreiber von Biogasanlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen oder immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind, empfiehlt sich deshalb die Zusammenarbeit mit externen Dienstleister wie CSE-Engineering, um den hohen Anforderungen lückenlos genügen und den eigenen Betrieb zuverlässig absichern zu können.

Die Diensteistungen der CSE-Ingenieure decken gezielt diejenigen Bereiche ab, die nicht unter die wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige fallen. Dazu zählt auch die Berechnung von Über- und Unterdrucksicherungen für Rohrleitungen und Behälter bzw. die Überprüfung vorhandener Sicherheitseinrichtungen sowie die Auslegung und Programmierung von Prozessleittechnik (PLT) inklusive der SIL-Klassifikation.

Kontakt

Natalie Schmidt, M.Sc.
Process Safety Engineer

phone_in_talk +49 721 6699 4836
email E-Mail senden

Dienstleistungen des CSE-Engineering: 

  • Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitsmanagementsysteme (SMS)
  • Explosionsschutz | Zoneneinteilung | Zündquellen
  • Emissionsminderung | Ausbreitungsrechnung | sicheres Ableiten
  • Auslegung von Über- und Unterdrucksicherungen
  • PLT-Sicherheitseinrichtungen | SIL-Klassifikation | Programmierung
  • Brandschutz (vorbeugend | abwehrend)

Stand der Technik – Regelwerke

Regelwerke, Richtlinien, Gesetze, Verordnungen

  • TRAS 120 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“
  • BImSchG, §3 Absatz 9 (Gefährliche Stoffe)
  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 529
  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 722
  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 723
  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 727
  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 746
  • Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2152 Teil 2 Kapitel 2.4.3.2
  • 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, § 4a Absatz 1 Nummer 3
  • Richtlinie 2014/34/EU (Geräterichtlinie)
  • Düngegesetz (DüngG), § 2 Satz 1 Nummer 4
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)
  • DVGW G 436-1
  • DWA-M 377
  • TRAS 320
  • DIN EN 1990
  • DIN EN 1991-1-3 inkl. nationalem Anhang
  • DIN EN 1991-1-4 inkl. nationalem Anhang

Bildnachweis: Thzorro77 / CC BY-SA

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