CSE-Engineering Center of Safety Excellence GmbH
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Gefährdungsbeurteilung

Beratung | Konzepte | Gegenmaßnahmen

Ist meine Gefährdungsbeurteilung vollständig? – Experten gefragt!

Bei der Handhabung von Gefahrstoffen, sofern sie gefährliche physikalisch-chemische, toxikologische oder ökotoxikologische Eigenschaften haben, ist eine Gefährdungsbeurteilung nach EG-Arbeitsschutz-Richtlinie 98/24/EG erforderlich. Auch in Ihrem Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bildet die Gefährdungsbeurteilung die Basis für Ihr Explosionsschutzkonzept.

Durch die jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Gefahrenanalyse kann das CSE-Engineering eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Anlage schnell und effizient entwickeln sowie vorhandene Konzepte bewerten.

Kontakt

Dr.-Ing. Natalie Schmidt
Process Safety Engineer

phone_in_talk +49 721 6699 4836
email E-Mail senden

Leistungsspektrum

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Überprüfung von bereits vorhandener Dokumentationen
  • Gutachten zu Gefahrenszenarien
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Durchführung und Moderation von HAZOPs
  • Durführung von Risikoanalysen für Gefahrenszenarien

Diese Leistung kann auch per Webkonferenz erbracht werden.

Sicher und effizient zum Ziel

Eine Gefährdungsbeurteilung kann mit vielen unterschiedlichen Methoden erstellt werden. Dabei geht es immer darum, zum Schutz der Mitarbeiter, der Umwelt und der Anlage nicht auszuschließende Gefahren zu identifizieren. Manche Szenarien können allerdings nur mit viel Erfahrung und Fachkenntnis von verschiedenen Anlagentypen sicher erkannt und mit Gegenmaßnahmen versehen werden. Doch welche Methode ist zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung überhaupt geeignet? In welcher Detailtiefe sollten die Gefahren dokumentiert werden? Welche Gegenmaßnahmen sind sicherheitstechnisch und ökonomisch sinnvoll? Diese Fragen beantworten Ihnen die Experten des CSE-Engineering gerne. Durch die langjährige Erfahrung und das Know-How der Process Safety Engineers entwickeln Sie mit uns schnell und kostengünstig ein Konzept, um Ihre Mitarbeiter und Ihre Anlage vor Gefährdungen zu schützen.

Stand der Technik – Regelwerke

Für Geährdungsbeurteilungen müssen die folgenden Regelwerke eingehalten werden falls keine keine detaillierteren Methoden für spezielle Prozessanlagen angewendet werden. Dafür muss der Stand der Technik definiert werden. In jedem einzelnen Fall müssen die Anwendungsgrenzen der Regelwerke und die Annahmen hinter den Methoden überprüft werden:

Regelwerke
  • EG-Arbeitsschutz-Richtlinie 98/24/EG
  • GefStoffV
Publikationen | Handbücher
  • folgt

Training & Coaching

Mit den Applied Safety Premium-Seminaren der CSE Academy wie beispielsweise “Gefahrstoffe und Gefährdungsbeurteilung” sorgen Sie auch bei Ihren Mitarbeitern für ein tiefgehendes Verständnis der Methodik und ihrer Umsetzung in die Praxis. Auch als Inhouse-Training.

CSE Acadeny

Anfrage per E-Mail

 

Nutzen Sie das Formular für Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an unter: +49 721 6699 4709

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